Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht - Vorsorgevollmacht

September 2011

Über 100 Gäste sind der Einladung des SPD-Ortsvereins Rednitzhembach zu dem Vortrag „Vorsorge für den Fall der Fälle“ im September 2011 gefolgt.

Die Veranstaltung stieß auf so großes Interesse, dass die Organisatoren umdisponieren und die Zuhörerschaft kurzfristig vom kleinen Saal in den großen Saal des Gemeindezentrums umziehen mussten. Auch der 1. Bürgermeister Jürgen Spahl, der den Besucherandrang vom Rathaus aus beobachtete und folglich nach dem Rechten sehen wollte, war von dem großen Interesse überwältigt und bestätigte den Organisatoren, dass sie „mal wieder den Nerv der Zeit erkannt“ hätten.

Die Möglichkeit, Einfluss auf Entscheidungen am Ende des eigenen Lebens zu nehmen, ist vielen ein wichtiges Anliegen. Im Mittelpunkt steht hierbei meist der Wunsch nach einem würdevollen Abschied aus dem Leben. Das gilt vor allem auch für Situationen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche zu äußern. Um für diese Fälle Vorsorge zu treffen, informierte Rechtsanwalt Ben Schwarz, der die juristischen Hintergründe der Patientenverfügung, der Betreuungsvollmacht und der Vorsorgevollmacht anschaulich erläuterte. Neben der Vermittlung der juristischen Theorie hatten die Zuhörer die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen und von dieser Möglichkeit machten die Interessierten auch intensiv Gebrauch. Dies hat den Organisatoren gezeigt, dass über dieses wichtige Thema ein hohes Maß an Unsicherheit besteht, denn ein einheitliches Muster für Patientenverfügungen, das für jeden Patienten gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Jede Patientenverfügung enthält die ganz individuellen Wünsche des Verfügenden für eine oder mehrere Krankheits- bzw. Behandlungssituationen. Das Bundesministerium der Justiz bietet unter Musterdokumente Patientenverfügung zum Download an, Musterdokumente herunterzuladen oder per Post/Fax unter

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 – Berlin
Telefax: (030 18 580 - 95 25)

anzufordern, wobei diese Mustervordrucke keinesfalls eine individuelle Beratung mit einem Juristen des Vertrauens ersetzt.

Durch die vielen Rückfragen der Besucher bei der Veranstaltung wurde offensichtlich, dass zu einem weiteren Thema ein sehr großer Informationsbedarf besteht: Erben und Vererben. Die SPD-Rednitzhembach wird deshalb im nächsten Jahr zum Thema „Erben und Vererben“ einen Vortragsabend mit einem kompetenten Referenten ausrichten. Die Öffentlichkeit wird hierzu über die Medien zeitnah informiert.